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Geschäftsführerin Frau Selma Aras
Auf der Lieth 228
33100 Paderborn


Kontakt:
Büro  +49 5251 1859663
Fax: +49 05251 185 9664
Mobil +49 176 219 80 520
E-Mail: zimmer@paderborn.com

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zimmervermietung Aras
Stand: 01.05.2024
Auf der Lieth 228
33100 Paderborn


1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur
Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Zimmervermietung Aras.
Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken sind strikt verboten.

2. Vertragsschluss

Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch,
schriftlich, per Email im Internet reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die
Zimmervermietung Aras kann ebenfalls telefonisch, per Email oder postalisch erfolgen.
Vertragspartner sind die Zimmervermietung Aras, vertreten durch Frau Selma Aras, und der Gast. Handelt ein
Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten
Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag einzustehen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

Die Zimmervermietung Aras ist verpflichtet, die vom Gast bzw. vom Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise in bar oder EC Karte zu zahlen.
Rechnungslegung ist nur nach Absprache möglich:
Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei
Zahlungsverzug ist die Zimmervermietung Aras berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Leitzins zu berechnen.
Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Zimmervermietung Aras die
Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden,
insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Zimmervermietung vorbehalten.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit 7% für
Übernachtungskosten.
Die Zimmervermietung Aras ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich
vereinbart.

4. Storno – und Rücktrittsbedingungen & Kündigungsfristen

Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per Email, Brief, Telefon) zu erfolgen.
Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt (% vom Gesamtbuchungsbetrag):
Storno bis  (individuelle Absprachen und Abweichungen möglich)
4 Wochen vor Anreise: 30%
bis 3 Wochen vor Anreise: 50%
bis 1 Woche vor Anreise: 90%
Innerhalb von 48 Stunden vor der Anreise: 100% des gesamten Rechnungsbetrages.
Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung der reservierten Zimmer
seitens der Zimmervermietung Aras erzielt werden.  

Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und muss schriftlich (Email, Brief, Fax) erfolgen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Zimmervermietung entstandene
Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Sofern zwischen der Zimmervermietung Aras und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadenersatzansprüche der Zimmervermietung auszulösen. Das Rücktrittsrecht des erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Zimmervermietung ausübt.
Ferner ist die Zimmervermietung berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, bspw. falls höherer Gewalt oder andere von der Zimmervermietung nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

Der Kunde erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
Check in: Die Zimmer können ab 13:00 Uhr bezogen werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann
es nach Absprache früher bezogen werden.
Zur besseren Disposition wird gebeten, der Zimmervermietung die Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich
Verzögerungen ergeben, ist die Pension ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. Andernfalls ist
sie berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18:00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen
für weitere Reservierungen freizugeben.
An- und Abreisetag gelten bei Reservierung als ein Tag, es zählt die Anzahl der Übernachtungen.

6. Haftungen

Der Gast haftet gegenüber der Zimmervermietung für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
Die Zimmervermietung Aras haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die
Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Zimmervermietung bemüht sich in diesen
Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern.
Eine Haftung der Zimmervermietung Aras bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird
ausgeschlossen.

Soweit der Gast von der Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Auf der Lieth 228, Gebrauch macht, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück
abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und Fortbewegungsmittel aller Art und deren Inhalt haftet die
Zimmervermietung Aras nicht.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die
schuldhafte Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude
gehörenden Anlagen ist der Gast bzw. der Besteller ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen
Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. Bei Verlust des Zimmerschlüssels haftet der
Vertragspartner und muss die Kosten für die Auswechslung der Schließanlage ersetzen.
Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der ihm
obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw.
Einrichtungen nicht vorgelegen hat.
Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Gast die Pflicht, den Schaden unverzüglich der
Hausverwaltung anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast
bzw. der Vertragspartner ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht
hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in
den Abwasserrohren auf oder entstehen Brände, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Der
Mieter ist verpflichtet, die vorgeschriebene Abfalltrennung zu beachten. Bei eventuell auftretenden Störungen an
Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen oder evt. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Beanstandungen an der Mietsache
unverzüglich zu unterrichten.
Im gesamten Haus besteht absolutes Rauchverboten. Rauchen ist ausschließlich auf den Balkonen gestattet.

8. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Zimmervermietung: Paderborn.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und
Beherbergung in der Zimmervermietung Aras unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Zimmervermietung Aras
Auf der Lieth 228
33100 Paderborn

Kontakt


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